Rücktrittskonditionen

Es gibt einige wesentliche Punkte, die für die gelingende Organisation der ExtraKurse-Weiterbildungen wichtig sind. Dazu gehören Vereinbarungen bezüglich des Anmeldeprozederes und des möglichen Rücktritts von einer zuvor gebuchten Veranstaltung. Wir bitten Sie, diese Vereinbarung zu beachten und die Kenntnisnahme zu bestätigen. Vielen Dank!

  1. Zwei Schritte zur Seminar-Anmeldung: Die Teilnahmegebühr überweisen und uns das Anmeldeformular der Homepage ausgefüllt zusenden.
  2. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich.
  3. Keine Teilnahme ohne vorherige Bezahlung und zeitgleicher Anmeldung.
  4. Es gibt keine zusätzliche Anmelde-Bestätigung nach Eingang der Teilnahmegebühr.
  5. Anmeldungen zu den Veranstaltungen von ExtraKurse GbR sind nur über die Homepage der ExtraKurse möglich. Meldungen bei KollegInnen oder Referenten sind ausgeschlossen.
  6. Die Veranstaltung kann bis 14 Werktage vor Beginn von den TeilnehmerInnen schriftlich per Mail abgesagt werden. Es entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 50 €. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei den Veranstalterinnen. Bei späteren Absagen ist der volle Kursbeitrag zu entrichten. Der Grund der Nichtteilnahme oder Absage ist dafür unerheblich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt ebenfalls die o.g. Vereinbarung.
  7. Bei zu vielen Anmeldungen gibt es eine Warteliste. Sobald die Teilnahmegrenze erreicht ist, wird dies auf dem Anmeldeformular sichtbar gemacht. Bei Nachrückungen informiert ExtraKurse GbR die Teilnehmenden auf der Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldungen. Wenn keine Benachrichtigung bis zum Seminarbeginn erfolgt, ist kein Platz frei geworden.
  8. Kann jemand von der Warteliste nachrücken, erhalten die, die kürzer als 10 Tage vor Seminarbeginn zurücktreten, eine Gutschrift. Die Höhe des Betrages beläuft sich auf die Seminargebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr. Diese ist personengebunden und ein Jahr für eine der ExtraKurse-Veranstaltungen gültig. Sie wird postalisch zugesandt.
  9. Bei zu geringen Anmeldungen kann das Seminar von den Veranstaltern bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden, ohne dass hieraus Rechtsansprüche erhoben werden können. Die Seminargebühr wird in diesem Fall sofort und ohne Abzüge erstattet.
  10. Die Veranstalter haften bei Ausfall des Seminars in Fällen höherer Gewalt nicht für die entstandenen Kosten der Teilnehmenden. Die Seminargebühr wird auch in diesem Fall sofort und ohne Abzüge erstattet. Dies gilt auch für die Absage des Dozenten (z. B. bei Erkrankung, Unfall). Sofern möglich, wird ein Nachholtermin als Ersatz angeboten.
  11. Für Unfälle oder Sachschäden während der Seminarzeit wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme findet in eigener Verantwortung statt.

Stand März 2024